Ihre Tierarztpraxis in Giesenkirchen
 


Willkommen auf unserer Webseite

 


Aktuelle Informationen



Liebe Kunden,

aufgrund von Renovierungsarbeiten findet in der Woche vom 2. bis 6. November keine Sprechstunde statt.
Die Praxis ist telefonisch erreichbar für Terminabsprachen, Vorbestellungen von Medikamenten und die Abholung von Vorbestelltem.
Donnerstag, 5. November, bleibt die Praxis wegen Inventur komplett geschlossen.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte zuerst telefonisch an folgende Praxen:

Tierarztpraxis Holt
Hehnerholt 105
41069 Mönchengladbach
Telefon: 02161 – 590040

oder

Tierarztpraxis Becker
Broicher Kaul 33-35
Jüchen-Gierath
Telefon: 02181 – 499737

Vielen Dank für Ihr Verständnis.





Notdienstring für den Rhein-Kreis Neuss und Mönchengladbach

Achtung, neue Zeiten ab 1. Januar 2026


Montag bis Freitag 18 - 22  Uhr

Samstag / Sonntag / Feiertag 10 - 22 Uhr

Telefonnummer: 03 22 / 13 22 20 16


Bitte nehmen Sie vorher telefonischen Kontakt auf,

Sie werden an die diensthabende Praxis weitergeleitet!

Weitere Informationen finden Sie unter "Notdienst".


Info zur Arzneimittelabgabe

Nach dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) 28.01.2022 – Ein kurzer Überblick

Tierärzte dürfen eine tierärztliche Hausapotheke führen, um Tierarzneimittel für von ihnen untersuchte Tiere abgeben zu können.

Was ist für Sie als Haustierbesitzer zu beachten?

– Eine Abgabe von Medikamenten ohne vorherige Untersuchung ist verboten und nicht möglich.

– Verschreibungspflichtige Medikamente, auch Entwurmungsmittel, Floh- und Zeckenprophylaxe, dürfen nur für das aktuell untersuchte Tier und den aktuellen Behandlungsfall abgegeben werden. Eine entsprechende tierärztliche Diagnose ist vorher zu erstellen und durch den Tierarzt zu dokumentieren.

– Die Menge der abgegebenen Medikamente darf den Zeitraum bis zur nächsten Kontrolle des Behandlungserfolges nicht überschreiten.

– Das Rezeptieren von (teilweise kostengünstigeren) Humanarzneimitteln ist nicht erlaubt, wenn zugelassene Arzneimittel vorhanden, bzw. verfügbar sind.

– Der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten (auch Entwurmungsmittel, Floh- und Zeckenprophylaxe) ist verboten.

– Medikamente dürfen nur zur Vernichtung zurückgenommen werden, eine Erstattung ist nicht zulässig und kann strafrechtliche Konsequenzen für den Tierarzt nach sich ziehen.

Für uns Tierärzte sind die zu beachtenden Vorschriften weitreichend verschärft worden.
Vor dem Einsatz eines Humanarzneimittels ist zu prüfen, ob es in der EU ein für Tiere zugelassenes Präparat gibt, um es dann dort zu beziehen. Dies kann unter Umständen zu längeren Lieferzeiten und auch höheren Kosten führen.






 




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